Ausbildungskommission
Die Ausbildungskommission ist das demokratische Organ der swimsa, welches sich mit allen Fragen beschäftigt, welche die Ausbildung der Medizinstudierenden betreffen. Sie sorgt dafür, dass die Meinung der Schweizer Medizinstudierenden in die relevanten Gremien getragen wird und ist bestrebt, die Interessen der Studierenden überall dort zu vertreten, wo dies wünschenswert ist.
Der Vizepräsident für Ausbildung (VPA) ist interne und externe Ansprechperson für diese Belange. Er versammelt die Mitglieder der Ausbildungskommission neben der DV mindestens zweimal pro Halbjahr zu einer Sitzung, bereitet diese Sitzungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Ausbildungskommission vor und ist verantwortlich, dass Beschlüsse zu aktuellen Themen der Ausbildung gefasst werden.
Jede Fachschaft entsendet mindestens einen Vertreter in die Ausbildungskommission. Der Vorstand kann an den Sitzungen der AK teilnehmen, vertritt jedoch keine Universität und hat kein Stimmrecht. Andere Studenten können an den Sitzungen der AK als Gäste teilnehmen und haben Rederecht. Eine Rohfassung des Protokolls der Sitzungen von der AK wird innerhalb von 72h nach der Sitzung an den Vorstand und die AK-Mitglieder versendet. Innerhalb von zehn Tagen wird die definitive Fassung an alle Fachschaften und Interessenten versendet. Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden stimmberechtigten Personen gefasst. Beschlüsse der AK (Stellungnahme, Wahlanweisung, Communiqué, etc.) gelten nach deren Annahme als die offizielle Meinung der swimsa zu den entsprechenden Themen.
